Gerne übernehmen wir die laufende Steuerberatung unserer Mandanten. Neben der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen zählen wir hierzu auch die Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung.
Jeder Arbeitgeber, der Mitarbeiter angestellt hat, ist vom Gesetzgeber zur Lohnbuchhaltung und damit zur Erstellung einer monatlichen Entgeltabrechnung für seine Mitarbeiter verpflichtet.
Wir übernehmen alle diesbezüglichen Aufgaben für Sie.
Unsere Finanzbuchhalter bearbeiten unter anderem den Zahlungsverkehr Ihrer Firma, führen die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung durch, erstellen Statistiken sowie Auswertungen, sind für die Monats- und Quartalsabschlüsse zuständig und führen noch viele weitere Tätigkeiten in der Buchhaltung aus.